Bei der Stadt Waiblingen ist im Fachbereich Bildung und Erziehung, Abteilung Schulen, ab Januar 2025 eine unbefristete Stelle als

 

Schulsekretär (w/m/d) für die Salier-Realschule

 

mit einem Beschäftigungsumfang von rund 34 Wochenstunden zu besetzen. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.

 

Die Salier-Realschule besuchen rund 560 Schülerinnen und Schüler. Im Schulsekretariat ist eine weitere Teilzeitkraft tätig.

Zu den Aufgaben gehören neben den allgemeinen Sekretariatsarbeiten insbesondere

  • die Schulanmeldungen und –abmeldungen,
  • die Verwaltung der Schülerdaten und der Schulstatistik sowie
  • die Bewirtschaftung und Überwachung der Haushaltsmittel in Zusammenarbeit mit der Schulleitung.


Wir wünschen uns eine Persönlichkeit mit Organisationstalent, einer flexiblen und selbstständigen Arbeitsweise sowie sehr guten Kenntnissen in gängigen MS-Office Anwendungen und der Bereitschaft sich in neue Programme und Fachanwendungen einzuarbeiten. Wichtig sind auch ein freundliches und hilfsbereites Auftreten, Teamfähigkeit sowie interkulturelle Kompetenz. Eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung setzen wir voraus. Urlaub kann grundsätzlich nur in den Schulferien gewährt werden.

Wir bieten unter anderem Fort- und Weiterbildungen, Angebote zur Gesundheitsförderung, einen Zuschuss zum Deutschland-Ticket in Höhe von bis zu 40 Euro und legen Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TVöD.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Buchen (Abteilung Schulen) unter Telefon 07151 5001-2751 zur Verfügung. Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Golombek (Abteilung Personal) unter Telefon 07151 5001-2141.

Bei Interesse bewerben Sie sich bitte bis zum 30. September 2024 online unter www.bewerbungen-waiblingen.deoder senden Sie uns Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Abteilung Personal der Stadt Waiblingen, Postfach 1751, 71328 Waiblingen. Bei postalischer Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Verfahrens vernichtet, eine Rücksendung erfolgt nicht. Wir weisen darauf hin, dass bei Angabe einer E-Mail-Adresse alle Benachrichtigungen über diesen Weg erfolgen.