Auszubildender zum Erzieher (w/m/d) (PIA – praxisintegriert) in einer Kindertageseinrichtung oder Einrichtung der schulischen Ganztagsbetreuung (Schulkindbetreuung) ab September 2025
Ihre Aufgaben:
Die in der Fachschule erworbenen Kenntnisse werden eigenverantwortlich und kontinuierlich in der Praxiseinrichtung unter Anleitung eingebracht. Bildungs- und Betreuungsprozesse werden verantwortungsvoll gemeinsam mit Kindern und in Rücksprache mit dem Team entsprechend der städtischen Rahmenkonzeption geplant, durchgeführt und reflektiert. Im Fokus stehen die beziehungsvolle Interaktionsgestaltung mit den Kindern, sowie die Zusammenarbeit mit Eltern und Team.
Dauer und Ablauf:
3 Jahre bzw. 4 Jahre je nach Zugangsvoraussetzungen beginnend im September
Ihre Ausbildung läuft dual ab. Sie verbringen in der Regel zwei Tage in der Woche in der Einrichtung und drei Tage in der Fachschule.
Es stehen für die Ausbildung Praxiseinrichtungen des Bereichs der Kindertageseinrichtungen und des Bereich der schulischen Ganztagsbetreuung zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, mit Wechsel des Ausbildungsjahrs auch Ihre Praxiseinrichtung sowie den Bereich zu wechseln. Sie können hierbei max. zwei Ausbildungsjahre (bei Erfüllung der Voraussetzungen) im Bereich der schulischen Ganztagsbetreuung absolvieren.
Vergütung:
1. Jahr rund 1190 € brutto pro Monat
2. Jahr rund 1250 € brutto pro Monat
3. Jahr rund 1350 € brutto pro Monat
Voraussetzungen:
1. Möglichkeit:
Realschulabschluss oder Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder in die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
und
der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikanten (w/m/d) oder
ein Berufsabschluss als sozialpädagogische Assistenz (ehemals Kinderpfleger w/m/d) oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder oder
eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde, sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder oder
eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder oder
eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung (FSJ/BFD anrechenbar) oder
eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder oder
die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für Kinder
und
eine (vorläufige) Zusage über einen Schulplatz an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
2. Möglichkeit:
Fachhochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft oder
fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife
und
jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wurde
und
eine (vorläufige) Zusage über einen Schulplatz an einer Fachschule für Sozialpädagogik.
Bewerbungsverfahren:
Sie bewerben sich an einer Fachschule für Sozialpädagogik um einen Schulplatz. Bei Vorliegen einer der oben genannten Voraussetzungen erhalten Sie eine (vorläufige) Schulplatzzusage. Zusätzlich bewerben Sie sich bitte bei der Stadt Waiblingen online unter der Rubrik Stellenangebote um einen Praxisplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Einrichtung der schulischen Ganztagesbetreuung. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung die (vorläufige) Schulplatzzusage bei oder reichen Sie diese nach Erhalt nach. Bei positivem Ausgang des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag von der Stadt Waiblingen, wovon Sie eine Ausfertigung an die Fachschule senden. Danach erteilt Ihnen die Fachschule die endgültige Schulplatzzusage. Voraussetzung ist, dass zwischen der Fachschule und der Stadt Waiblingen eine Kooperationsvereinbarung besteht. Dies können Sie bei der Fachschule oder bei den u.g. Ansprechpartnern der Stadt Waiblingen erfragen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Iwen (Abteilung Kindertageseinrichtungen) bzw. bei Frau Lippert (Abteilung Schulen) sowie unter www.kultusportal-bw.de.
Neugierig geworden? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte mit Anschreiben, Lebenslauf und den letzten drei Schulzeugnissen oder des Schulabschlusszeugnisses bevorzugt online oder postalisch bei der Abteilung Personal der Stadt Waiblingen, Postfach 1751, 71328 Waiblingen einreichen. Bei postalischer Bewerbung erfolgt keine Rücksendung. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Wir weisen außerdem darauf hin, dass bei Angabe einer E-Mail-Adresse alle Benachrichtigungen über diesen Weg erfolgen.