Auszubildender zum Verwaltungswirt (w/m/d) ab September 2025

Als Verwaltungswirt werden viele interessante und verantwortungsvolle Aufgaben im mittleren Management der städtischen Verwaltung auf Sie zukommen, bei denen neben Ihrem Wissen auch Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt sind.

Voraussetzungen:

  • Mittlere Reife
  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU
  • Gesundheitliche Eignung

Aufgaben:

Vorbereiten von Entscheidungen unter Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften insbesondere in den Bereichen allgemeine Verwaltung, Personal- und Finanzwesen. Dazu gehören Aufgaben wie das Bearbeiten von Anträgen, das Erteilen von Auskünften, die Ermittlung von Gebühren und Abgaben und die Erledigung von Zahlungsvorgängen.


Dauer und Ablauf:

25 Monate beginnend mit 1. September

Mit Beginn der Ausbildung werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt.

Während der Praxisphasen sind Sie in verschiedenen Abteilungen der Stadtverwaltung Waiblingen eingesetzt. Im ersten Jahr erhalten Sie Blockunterricht an der Kaufmännischen Schule in Stuttgart. Im zweiten Jahr besuchen Sie an 2 Tagen pro Woche von Oktober bis Dezember den dienstzeitbegleitenden Unterricht in Waiblingen und von Januar bis Anfang Juli haben Sie Vollzeitunterricht an der staatlichen Verwaltungsschule in Esslingen.
Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung befähigt zur Berufsausübung und Beamtenlaufbahn im mittleren Verwaltungsdienst.

Vergütung:

rund 1350 € brutto / Monat

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rp.baden-wuerttemberg.de oder bei Frau Vormwald unter 07151 5001 2143 oder jessica.vormwald@waiblingen.de.

Neugierig geworden? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung, die Sie bitte mit Anschreiben, Lebenslauf und den letzten drei Schulzeugnissen oder des Schulabschlusszeugnisses bevorzugt online oder postalisch bei der Abteilung Personal der Stadt Waiblingen, Postfach 1751, 71328 Waiblingen einreichen. Bei postalischer Bewerbung erfolgt keine Rücksendung. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Wir weisen außerdem darauf hin, dass bei Angabe einer E-Mail-Adresse alle Benachrichtigungen über diesen Weg erfolgen.